Umbuchungsgarantieseite für Mieter
Aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus leben wir in einer ungewissen Zeit, auch für Urlaube hat dies erhebliche Konsequenzen. Wir wünschen Ihnen viel Kraft, egal wie stark Sie von der Ausbreitung des Virus betroffen sind.
Wir empfehlen Ihnen, über alle Reisehinweise auf dem Laufenden zu bleiben.
Die Regierung hat dafür eine Website: Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise.
Annullieren ist oft keine Option
Viele Stornoversicherungspolicen zahlen nicht, wenn Sie aufgrund einer Pandemie stornieren. Sie müssten also die Kosten tragen, wenn Ihr Urlaub nicht stattfinden kann. Deshalb möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, den Urlaub zu verschieben, wenn Ihr Urlaub nicht stattfinden kann: die Umbuchungsgarantie.
Umbuchungsgarantie
Damit Buchungen und Vermietungen so gut wie möglich weiterlaufen können, haben wir die Rebook-Garantie eingeführt. Was beinhaltet diese?
Die Umbuchungsgarantie gilt nur für teilnehmende Vermieter.
Sehen Sie hier die Liste der teilnehmenden Häuser.
Auf der Anzeigenseite des Hauses ist eindeutig die Umbuchungsgarantie vermeldet, wenn es teilnimmt.
Wann haben Sie Anspruch auf die Umbuchungsgarantie?
Sie haben Anspruch auf die Umbuchungsgarantie, wenn aufgrund von COVID-19 eine der folgenden Maßnahmen gilt:
Am Tag der Abreise darf nach Frankreich für Einwohner des Landes, in dem Sie leben, nicht zu Urlaubszwecken eingereist werden.
Am Tag der Abreise darf das Land, in dem Sie leben, nicht zu Urlaubszwecken verlassen werden.
Am Abreisetag darf ein Transitland nicht zu Urlaubszwecken durchquert werden, und eine alternative Reiseroute kann im Rahmen des Zumutbaren nicht von Ihnen verlangt werden.
Gültigkeit
Die Umbuchung muss so schnell wie möglich erfolgen und die neue Buchung muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Das Enddatum des umgebuchten Urlaubs darf nicht später als zwölf Monate nach dem Enddatum der ursprünglichen Reise liegen.
Für welche Buchungen gilt die Umbuchungsgarantie?
Die Umbuchungsgarantie gilt für alle Buchungen, sowohl die bereits vorgenommenen als auch die Buchungen, die Sie jetzt vornehmen, in den teilnehmenden Häusern.
Häufig gestellte Fragen
Warum nehmen nicht alle Häuser an der Umbuchungsgarantie teil?
Gites ist nicht der Vermieter der Häuser. Den Vermietern steht es frei, ihre eigene Beurteilung vorzunehmen. Es kann auch sein, dass ein Vermieter noch nicht entschieden hat, ob er teilnehmen möchte. Wenn Sie bei einem bestimmten Haus eine Frage dazu haben, wenden Sie sich direkt an den Vermieter.
Wann weiß ich, ob ich die Umbuchungsgarantie nutzen kann?
Wir können erst kurz vor Abreise feststellen, ob der Urlaub nicht stattfinden kann. Als Faustregel gilt, dass wir spätestens drei Tage vor Abreise und so früh wie möglich eine Entscheidung treffen.
Was tun bei Preisunterschieden?
Wenn die neue Buchung einen anderen Preis hat, sollten Sie mit dem Vermieter besprechen, wie die Abrechnung erfolgen soll.