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Gites stellt Ihren Mietern in Ihrem Namen die Touristensteuer in Rechnung und entrichtet diese an das Finanzamt in Frankreich. Es ist in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben, dass Webseiten, die als finanzielle Zwischenperson fungieren, dies übernehmen.

Für wen gilt dies?

Die Touristensteuer wird für fast alle Häuser erhoben, die über das Buchungssystem von Gites angeboten werden. Die Steuer wird lokal von den Gemeinden, zusammengeschlossenen Gemeinden oder Städten erhoben. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Gites erhält von den französischen Behörden eine Datenbank mit allen Steuertarifen, abhängig von Ort, Personenzahl und Klassifizierung der Unterkunft als „Meublé de Tourisme“. Wir wenden diese entsprechend für Ihre Anzeige an.

Welche Tarife gibt es?

Der wichtigste Faktor für das Festlegen des Tarifs ist, ob Ihr Haus als „Meublé de Tourisme“ klassifiziert ist. Haben Sie eine Klassifizierung, schicken Sie uns diese dann per E-Mail an: [email protected]

Ist Ihr Haus klassifiziert, dann zahlen die Mieter in der Regel pro Erwachenem (ab 18 Jahren) pro Übernachtung einen festgelegten Betrag. Die Höhe des Tarifs variiert je nach Standort und hängt von der Anzahl Sterne ab, die Sie bei der Klassifizierung erhalten haben. Im Allgemeinen gilt: je mehr Sterne, umso höher der Tarif.  

Ist Ihr Haus nicht klassifiziert, wird ein Prozentsatz der Miete zugrundegelegt und berechnet sich der Betrag abhängig von der Anzahl erwachsener Personen. Manchmal ist die Höhe des Tarifs auf einen maximal Betrag pro Erwachsenem begrenzt. 

Darüberhinaus kann das Departement 10% auf den Gesamtbetrag der Touristensteuer erheben und in einigen Regionen erhöht sich der zu zahlende Gesamtbetrag sogar noch zusätzlich mit einer regionalen Steuer von 34%.

Welcher Tarif für Sie zur Anwendung kommt, können Sie auf der folgenden Webseite kontrollieren: http://taxesejour.impots.gouv.fr/

Wir bitten Sie, dies in jedem Fall jedes Jahr zu kontrollieren. Es kann sein, dass sich beim Anliefern der Tarife für die Datenbank Fehler eingeschlichen haben oder die Schreibweise Ihres Ortsnamens nicht zu 100% mit der in der Datenbank übereinstimmt. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, uns dies zu melden, um zu verhindern, dass es zu einer Nachzahlungs-Aufforderung kommt. Es ist in der Umsetzung schwierig, die entsprechenden Beträge dann noch bei den Mietern einzufordern. 

Klassifizierung Ihrer Unterkunft als Ferienunterkunft (Meublé de Tourisme)

Für Ihre Mieter ist eine Klassifizierung als Meublé de Tourisme günstig: sie bezahlen weniger Touristensteuer. Es gibt allerdings noch mehr gute Gründe, Ihr Ferienhaus klassifizieren zu lassen:

Sie bezahlen weniger Steuern auf die Einkünfte aus der Vermietung.

Ihr Haus ist von den französischen Behörden besucht und beurteilt worden. Dies vermittelt einen Eindruck des Komfortniveaus, dass Ihr Haus bietet, und gibt Ihren Mietern mehr Sicherheit beim Buchen.

Ihre Klassifizierung bedeutet auch, dass Ihr Haus beim Tourismusbüro Ihres Departements sichtbar wird.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Ferienhaus klassifizieren zu lassen. Sie können dies bei Atout France beantragen. Eine Beurteilung kostet zwischen € 200 und € 400 und gilt für 5 Jahre. Ihr Haus und dessen Komfortniveau wird sorgfältig geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie 1 bis 5 Sterne.

Möchten Sie alles hierüber wissen? Besuchen Sie dann die speziell dafür eingerichtete Webseite: Atout France https://www.atout-france.fr/

Die Einstufung (décision de classement) 

Wenn Ihre Unterkunft klassifiziert ist, erhalten Sie einen Nachweis der Einstufung. Darauf sind die Angaben zu Ihrem Haus und über Sie als Eigentümer vermeldet sowie das Komfortniveau, ausgedrückt in der Anzahl Sterne. Wenn Sie uns diese 'Décision de classement' per E-Mail zukommen lassen, sorgen wir dafür, dass die Sterne in Ihrer Anzeige vermeldet werden und die Berechnung der Touristen entsprechend angepasst wird.

Verfügen Sie bereits über eine „décision de classement“, aber haben uns diese noch nicht gemailt, bitten wir Sie, uns diese sobald möglich per E-Mail an [email protected] zukommen zu lassen.